Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten


Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer/in bestellt oder man hat selber durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt., dass einem eine Vertrauensperson betreuen darf.
Patientenverfügung bedeutet, wie möchten Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden. Dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt.
Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt. Wie man alles am Besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Die erfahrene Rechtsanwältin erklärt es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben- Es werden auch Tipps gegeben. Das Motto der Referentin "Einfach-für-Sie-verständlich" garantiert, dass das Thema auch für Laien wie Sie verständlich dargestellt wird.
Bringen Sie Fragen mit - sie werden gerne beantwortet.

Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat Sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.

Anmeldung erforderlich!

Anmelden auch unter Tel.Nr. 06023/9299859

1 Abend, 11.04.2024
Donnerstag, 19:00 - 21:00 Uhr,
1 Termin(e)
Do 11.04.2024 19:00 - 21:00 Uhr Alte Post Tagungsraum Hahnenkamm (Seminarraum 2), Burgstraße 9, 63755 Alzenau
Christiane Brzoska
313
5,00 €

Belegung: 
keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
(keine freien Plätze. Anmeldung auf Warteliste möglich.)