Hier bekommen Sie Tipps, wie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung aussehen soll.
Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer.
Wie wollen Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden?
Was passiert, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben?
Die Angaben sollen Ihnen erleichtern, eine Entscheidung für Ihre eigene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu treffen.
Wie das konkret aussehen soll, wird anhand aktueller Problemfälle erläutert.
Einfach-für Dich-verständlich.
Die Tipps gibt Rechtsanwältin Christiane Brzoska mit besonderer Kompetenz in Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten. Seit 2012 hat Sie sich auf diese Themen spezialisiert.
Seit 33 Jahren wirkt sie in Mainhausen zwischen Seligenstadt und Aschaffenburg.