Änderungen bei der Krankenkassenförderung

Sehr geehrteTeilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,

seit dem Jahr2000 sind die Gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V verpflichtet, diePrimärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Sie machen das, indemsie bei Kursen, die sie nach ihren Kriterien auswählen, dem Teilnehmer dieGebühr teilweise oder insgesamt rückerstatten (Leitfaden Prävention –Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20und 20a SGB V vom 21. Juni 2000, in der Fassung vom 27. August 2010). Ob einKurs gefördert wird, entscheidet allein die jeweilige Krankenkasse.

Mit derAktualisierung des Leitfadens vom 10. Dezember 2014 müssen die Krankenkassenden Leitfaden als Handlungsrichtlinie befolgen. Sie haben nun bundesweit dieKursüberprüfung und die Entscheidung über die Förderfähigkeit an die ZentralePrüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen.

style="mso-bidi-font-size:12.0pt;mso-fareast-font-family:"Times New Roman";mso-bidi-font-family:"Times New Roman";mso-fareast-language:DE">Danach soll dieVHS Kahl-Alzenau-Karlstein  jedeneinzelnen Kurs, den sie für förderfähig hält, durch die ZPP prüfen undbestätigen lassen. Dazu müsste die Volkshochschule:

  • sämtliche Kursleiterqualifikationen nachweisen und einreichen,
  • zu jedem Kurs und jedem Kurstermin einen Unterrichtsplan mit Inhalt und Zielen vorlegen,
  • pro Kurs ein Kurshandbuch im Kurs auslegen, das von der ZPP gebilligt wurde
  • einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit auf die Gesundheit erbringen
  • Evaluationsmaßnahmen und Fragebogenaktionen der Krankenkassen unterstützen
  • die förderfähigen Kurse generell auf maximal 12 Unterrichtstermine à 90 Minuten mit maximal 15 Teilnehmern eingrenzen
  • eine Teilnahmebestätigung der ZPP benutzen, die allein die Programmbereichsleitung der Gesundheitsbildung unterschreiben darf und in der sie erklärt, dass alle Vorgaben  des Leitfadens erfüllt sind. Werden sachliche, fachliche, personelle oder organisatorische Voraussetzungen nicht erfüllt, droht der VHS eine Strafe von 5000 €. 

Für Teilnehmer,die 80% der Unterrichtszeit anwesend waren, und nur bei Kursen, die mit denlokal vertretenen Krankenkassen abgesprochen waren, stellte die VHS bisherkostenlos eine Teilnahmebescheinigung aus mit Angaben zu Kursdauer und jeweiliggezahlter Kursgebühr. Das wird die VHS auch weiterhin beibehalten.  Abersie wird die Gesundheitskurse nicht bei der ZPP registrieren lassen und auchkeine Teilnahmebestätigungen der ZPP oder einer Krankenkasse ausfüllen oderunterschreiben, denn

  • die VHS Kahl-Alzenau-Karlstein kann mit ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zeit-, personal- undt kostenintensiven Vorgaben der ZPP nicht leisten,
  • Kursleiterdaten unterliegen dem Datenschutz
  • letztlich vertritt die VHS ein anderes Präventionsprinzip als die Krankenkassen.

Ob und wie IhreKursteilnahme gefördert wird, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Wir hoffen aufIhr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in IhremGesundheitskurs.

Ihre VHSKahl-Alzenau-Karlstein

Nordwestindien I "Im Zentrum und östlichen Rajasthan"
Gerd Stein
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